STEINMETZBETRIEB EBERT
F A M I L I E N B E T R I E B     S E I T     1 9 4 9

DOPPELGRAB

Das Doppelgrab, dass auch in Zukunft seine Berechtigung nicht verlieren wird.

GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ

Die hier abgebildeten Grabmale sind beispielhaft.  Einen Teil der von uns gestalteten Grabdenkmäler ist mit einem eingetragenen Geschmacksmusterschutz versehen. Dies stellt sicher dass andere Firmen diese Denkmäler nicht nachahmen oder verkaufen dürfen.

Gerne fertigen wir mit Ihnen mehrere, individuelle Entwurfsskizzen und unverbindliche Angebote.

Kontaktieren Sie uns - wir sind für Sie da !